Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Nürnberg-Regensburg der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG)

  1. Die Arbeitsgruppe Nürnberg Regensburg ist eine regionale Gruppierung nach § 19 der Satzung der DPG. Sie hat das Institut für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V. (IPNR) im Sinne der Satzung der Gesellschaft gegrü Die Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die jeweils gültige Satzung der DPG.
  2. Aufgaben der Arbeitsgruppe sind nach 19 der DPG-Satzung die Pflege regelmäßiger wissenschaftlicher Kontakte unter den Mitgliedern, die Förderung der psychoanalytischen Aus- und Weiterbildung nach den Richtlinien der Gesellschaft und die Vorbereitung von Beschlüssen für die Mitgliederversammlung der DPG. Hierzu werden wissenschaftliche und geschäftliche Sitzungen veranstaltet. Geschäftliche Sitzungen müssen 2 x pro Jahr einberufen werden. Sie dienen der Diskussion und Abstimmung über Neuaufnahmen, der Durchführung von Wahlen und bilden das Forum für überregionale DPG-Themen. Die Einladung für diese Sitzungen muss den Mitgliedern 4 Wochen vor dem betreffenden Termin zugegangen sein, anstehende Wahlen sind in der Tagesordnung aufzuführen. Über die Ergebnisse dieser Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.
  3. Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern und Gästen.
  • Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe können ordentliche DPG-Mitglieder beim/bei der Leiterin der Arbeitsgruppe mit einem formlosen schriftlichen Antrag be­ Über den Antrag einer/s Bewerberin/s entscheiden die anwesenden Mit­glieder der nächsten geschäftlichen Arbeitsgruppensitzung mit 2/3 Mehrheit. Wenn ein Mitglied dies beantragt, erfolgt die Abstimmung in geheimer Wahl. Über den Beginn der Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe wird der DPG-Vorstand ebenso informiert wie über deren Ende.
  • Die Arbeitsgruppe kann ständige Gäste zu ihren wissenschaftlichen Sitzungen Für den Status „ständiger Gast" muss ein formloser schriftlicher Antrag beim/bei der Leiterin der Arbeitsgruppe gestellt werden, über den die anwesenden Mitglieder der nächsten geschäftlichen Sitzung mit -einfacher Mehrheit abstimmen. Voraussetzung für den Gaststatus ist eine abgeschlossene psychoanalytische Institutsausbildung, die den DPG-Standards entspricht oder äquivalent ist. Der Gaststatus gilt für 2 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Gäste der Arbeitsgruppe haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe in einer geschäftlichen Sitzung der AG durch einfache Mehrheit festgelegt wird. Unabhängig davon sind Aus- und Weiterbildungsteilnehmer am Institut für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V. ohne Antrag und ohne zusätzliche Beitragszahlung ständige Gäste.
  • Absolventen des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V., die ihre Aus- bzw. Weiterbildung durch das Examen abgeschlossen haben, können über die Arbeitsgruppe die Mitgliedschaft in der DPG beantragen. Diesem Antrag müssen 2/3 der anwesenden Arbeitsgruppenmitglieder zustimmen. Unabhängig davon entscheidet die Arbeitsgruppe nach der Aufnahme der/s Bewerberin/s in die DPG mit 2/3-Mehrheit über ihren/seinen Antrag auf Aufnahme in die Arbeitsgruppe. Zwischen diesen beiden Abstimmungen kann der/die Betreffende seinen/ihren Status als ständiger Gast neu
  • Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod entsprechend der Satzung der DPG oder mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Der Ausschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Arbeitsgruppenmitglieder. Die DPG-Mitgliedschaft bleibt vom Austritt oder Ausschluss aus der Arbeitsgruppe unberührt.
  1. Die Arbeitsgruppe wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beide müssen Mitglied am Institut für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V. sein. Wenn ein Mitglied dies beantragt, erfolgt die Abstimmung in geheimer Wahl. Der/die Leiter/in ist gleichzeitig Delegierte/r der Arbeitsgruppe im erweiterten DPG-Vorstand sowie Vorstandsmitglied des Instituts.
  2. Die Arbeitsgruppe schlägt durch ihre/n Leiter/in der Mitgliederversammlung der DPG Bewerber vor für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft. Der Antrag auf DPG-Mitgliedschaft bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgrup Grundlage dieser Entscheidung ist die Kenntnis der psychoanalytischen Kompetenz der/s Betreffenden, daher können Absolventen des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V. die Mitgliedschaft ohne Vortrag beantragen. Über die Bewerbung von Absolventen anderer DPG-lnstitute findet die Abstimmung in der Regel nach einem qualifizierenden Aufnahmevortrag der/s Bewerberin/s statt. Antragsteller/innen, die ihre psychoanalytische Weiterbildung nicht an einer Weiterbildungsstätte der Gesellschaft abgeschlossen haben, können vorgeschlagen werden, wenn sie mindestens 1 Jahr an den wissenschaftlichen Sitzungen der Arbeitsgruppe teilgenommen haben und ihre psychoanalytische Arbeitsweise in einem Aufnahmevortrag dargestellt haben.
  3. Die Arbeitsgruppe schlägt zudem durch ihre/n Leiter/in dem DPG-Vorstand ordentliche DPG-Mitglieder zur Ernennung zu DPG-Lehranalytikern vor, wenn sie die im Merkblatt der DPG „Die Ernennung zum DPG-Lehranalytiker“ genannten Bedingungen erfüllen und wenn von den mindestens zu 60% anwesenden Lehranalytikern des IPNR 2/3 eine Ernennung befürworten.
  4. Änderungen dieser Geschäftsordnung können in einer geschäftlichen Sitzung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Diese Geschäftsordnung wurde auf der geschäftlichen Sitzung der Arbeitsgruppe am 20.12.2022 einstimmig beschlossen.

Nürnberg, den 20.12.2022

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