Das IPNR versteht sich als Institution, die einen Beitrag zum lebendigen Erhalt der Psychoanalyse leisten möchte, zur Lehre der psychoanalytischen Methode und Haltung, sowie zur Vernetzung derer, die sich der Psychoanalyse verbunden fühlen oder sich für sie interessieren. Psychoanalytiker/in zu sein bedeutet, Zugang zum Unbewussten zu haben, sowohl zum eigenen als auch zu dem des Gegenübers. Der Psychoanalytiker oder die Psychoanalytikerin muss zudem in der Lage sein, die Manifestationen des Unbewussten in der Beziehung zu erkennen und in therapeutisch hilfreicher Art und Weise damit umzugehen. Den Weg zum Erlernen dieser Methode ebnen theoretische Veranstaltungen, praktische Erfahrungen und Lehranalyse.
Voraussetzung für die Ausbildung ist einerseits ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin oder Psychologie mit Prüfung in Klinischer Psychologie, andererseits die persönliche Eignung, d. h. ob der Interessent voraussichtlich in der Lage ist, die oben dargestellte Haltung zu entwickeln und therapeutisch hilfreich zu nutzen. Hierfür werden bis zu drei Eingangsgespräche durchgeführt. Eine eventuell bestehende Psychotherapie sollte vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein.
An unserem Institut können Sie sich zum/r psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten/in mit psychoanalytischer und/oder tiefenpsychologisch fundierter Fachkunde aus- und weiterbilden lassen. Anders als in anderen Bundesländern können sich in Bayern alle Fachärzte der direkten Patientenversorgung mit entsprechender Ausbildung als Psychoanalytiker niederlassen. Daher steht die Institutsausbildung am IPNR allen Fachgruppen der direkten Patientenversorgung offen.
Konkret bieten wir folgende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an:
- Ausbildung von Psychologen und Ärzten zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG)
- Ausbildung von Psychologen und Ärzten zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV)
- Die Ausbildung von Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
- Die Ausbildung von Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
- Die Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten in analytischer Psychotherapie
- Die Zusatzweiterbildung für Ärzte in Psychoanalyse
- Die Zusatzweiterbildung für Ärzte in psychodynamischer/tiefenpsychologischer Grundorientierung
Die Ausbildung richtet sich dabei nach folgenden Vorgaben:
- Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft
- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik und Tiefenpsychologie)
- Bayerische Landesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Psychotherapeutengesetz (PTG und APrV)
Bewerbungen für die Ausbildung sind jederzeit möglich. Die entsprechenden Unterlagen können Sie in unserem Sekretariat anfordern. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Als Ärztin oder Arzt mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Facharztausbildung haben Sie am IPNR die Möglichkeit,
- sich zum Psychoanalytiker und Ärztlichen Psychotherapeuten weiterzubilden oder
- die Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse“ oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie“ nach den Richtlinien der Landesärztekammer zu erwerben.
a) Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten und Psychoanalytiker
Anders als in anderen Bundesländern können sich in Bayern alle Fachärzte der direkten Patientenversorgung mit entsprechender Ausbildung als Psychoanalytiker niederlassen. Daher steht die Institutsausbildung am IPNR allen Fachgruppen der direkten Patientenversorgung offen.
Die Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten und Psychoanalytiker erfolgt nach den Richtlinien der DPG und gliedert sich in drei Weiterbildungsabschnitte: Hörerstatus, Anamnesenstatus und Behandlungsstatus. Im ersten Abschnitt sollen zunächst die Theorieseminare besucht und die Lehranalyse aufgenommen werden, die mit mindestens drei Wochenstunden während des gesamten Weiterbildungsverlaufs durchgeführt werden soll. Im zweiten Weiterbildungsabschnitt kommen zu dem Besuch der Seminare und der Selbsterfahrung die Durchführung von zwanzig analytischen Erstuntersuchungen unter Supervision hinzu. Nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung kann dann die Behandlungserlaubnis erteilt und der dritte Weiterbildungsabschnitt begonnen werden. Dieser umfasst mindestens zehn ambulante psychoanalytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen, die unter kontinuierlicher Supervision stattfinden. Am Abschluss der Weiterbildung steht der Erwerb der Fachkunde bei Nachweis aller erbrachten Leistungen, sowie eine interne Prüfung zum Erwerb der Mitgliedschaft im Institut und in der DPG/DGPT
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich für eine Weiterbildung nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) zu entscheiden. Diese umfasst neben der Ausbildung im ein- bis dreistündigen Arbeiten auch Behandlungen und Selbsterfahrung mit einer vierstündigen Frequenz. Dieser internationale Ausbildungszweig eröffnet interessante Möglichkeiten der Anbindung an die internationale psychoanalytische Gemeinschaft und des Kontakts zu renommierten internationalen Supervisoren.
b) Erwerb der Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse“ und/oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie“
An unserem Institut können Sie als Facharzt die Zusatztitel „Psychoanalyse“ und/oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie“ nach den Vorgaben der Bayrischen Landesärztekammer (BLÄK) erwerben. Die Weiterbildung umfasst eine vorgegebene Anzahl an Selbsterfahrungs-, Theorie- und Behandlungsstunden. Für den Zusatztitel Psychoanalyse stellt die Selbsterfahrung eine dreistündige Lehranalyse dar, für den Zusatztitel Psychotherapie ist die Frequenz nicht festgelegt. Die Theoriestunden müssen bestimmte Module abdecken. Zu den geforderten Behandlungen zählen zwanzig bzw. zehn supervidierte Erstinterviews und mehrere langfristige Behandlungsfälle. Für die genauen Anforderungen verweisen wir auf die aktuellen Angaben der Landesärztekammer. Der zeitliche Ablauf der Weiterbildung entspricht den unter a) dargestellten drei Abschnitten, mit dem Unterschied, dass es keine Zwischenprüfung gibt und am Ende der Weiterbildung eine Prüfung bei der Landesärztekammer abgelegt werden muss.
- Ausbildung zum Psychoanalytiker und Psychologischen Psychotherapeuten in den psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Therapie und tiefenpsychologisch fundierte Therapie), sogenannte „verklammerte Ausbildung“
- Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Sind Sie bereits approbiert, können Sie am IPNR die Weiterbildung zum Psychoanalytiker absolvieren.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten richtet sich nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft und den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden zunächst die Theorieseminare besucht und die Lehranalyse/-therapie begonnen. Meist fällt in diesen Abschnitt auch die Absolvierung der psychosomatischen und psychiatrischen Praktikumsstunden gemäß dem PTG, die unter anderem in Kliniken in Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Engelthal, Mainkofen, Furth i. Wald, Wöllershof und Isny absolviert werden können. Das vom PTG vorgeschriebene Praktikum kann grundsätzlich auch parallel zu einer Halbtagsstelle abgeleistet werden, sofern dies von der Klinikorgansisation her möglich ist. Zum Besuch der Seminare und der Selbsterfahrung kommt dann die Durchführung von zwanzig bzw. zehn Erstinterviews unter Supervision hinzu. Hier geht es um die Diagnostik und Indikation auf dem Hintergrund der Symptomatik, der Lebensgeschichte, der aktuellen Lebenssituation,der Auslösesituation und der Übertragungs-Gegenübertragungdynamik während des Erstinterviews. Nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung kann dann die Behandlungserlaubnis erteilt und der zweite Ausbildungsabschnitt begonnen werden. Dieser umfasst mindestens zehn ambulante Behandlungen, die in den Räumen der Ambulanz oder einer Lehrpraxis unter kontinuierlicher Supervision stattfinden. Den Abschluss der Ausbildung bilden landesweite Prüfungen zum Erwerb der Approbation und Fachkunde, sowie eine institutsinterne Prüfung, welche die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der DPG/DGPT/IPV und am Insitut darstellt.
a. Ausbildung in psychoanalytischer und tiefenpsychologisch fundierter Therapie
In diesem Ausbildungsgang sollen die analytische Haltung und die Kompetenzen zur Durchführung aller psychoanalytisch begründeten Therapieverfahren erlernt werden. Die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker/in erfolgt nach den Richtlinien der DPG und des PTG. Sie umfasst eine Lehranalyse mit mindestens drei Wochenstunden während des gesamten Ausbildungsverlaufs, sowie die Durchführung von ein- bis dreistündigen analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen. In diesem Ausbildungsgang sind 20 Erstinterviews erforderlich.
Wer sich für die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker/in nach den Richtlinien der DPG interessiert, hat zusätzlich die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) zu entscheiden. Diese umfasst neben der Ausbildung im ein- bis dreistündigen Arbeiten auch Behandlungen und Selbsterfahrung mit einer vierstündigen Frequenz. Dieser internationale Ausbildungszweig eröffnet interessante Möglichkeiten der Anbindung an die internationale psychoanalytische Gemeinschaft und des Kontakts zu renommierten internationalen Supervisoren.
b. Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Therapie
In diesem Ausbildungsgang sollen die analytische Haltung und die Kompetenzen zur Durchführung tiefenpsychologisch fundierter Therapien erlernt werden. Sie umfasst eine Lehrtherapie mit mindestens einer Wochenstunde während des gesamten Ausbildungsverlaufs, wobei auch eine phasenweise dreistündige Lehranalyse empfohlen wird, sowie die Durchführung von ein- bis zweistündigen tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen im Behandlungsstatus. In diesem Ausbildungsgang sind 10 Erstinterviews erforderlich.
Die tiefenpsychologische Ausbildung am IPNR zeichnet sich innerhalb der vielfältigen Landschaft tiefenpsychologischer Ausbildungen in Deutschland durch ihre explizite Orientierung an der analytischen Haltung aus, die eine identitäts- und haltstiftende Funktion bietet und deshalb gut auf das Arbeiten im tiefenpsychologischen Setting vorbereiten kann.
c. Weiterbildung Psychoanalyse
In diesem Ausbildungsgang können Sie zusätzlich zu Ihrem bereits erworbenen Fachwissen die analytische Haltung und die Kompetenzen zur Durchführung psychoanalytischer Therapien erlernen. Die Weiterbildung zum/r Psychoanalytiker/in erfolgt nach den Richtlinien der DPG. Sie umfasst eine Lehranalyse mit mindestens drei Wochenstunden während des gesamten Ausbildungsverlaufs, sowie die Durchführung von dreistündigen analytischen Behandlungen im Behandlungsstatus und je nach Voraussetzungen auch von tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen. Auch die Möglichkeit der Ausbildung nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) ist möglich.